photaq.com
die Foto-/Grafikbasis für unsere Seiten






photaq.com beta 
die Foto-/Grafikbasis für unsere Seiten




„Ob die Neuregelung in § 179 BörseG ein schlichtes Recht der AG darstellt, ihre Aktionäre zu identifizieren, wie der Text der Regelung nahelegt, oder ob in etlichen Fallkonstellationen vielmehr eine Pflicht des Vorstands zur Identifizierung vorliegt, wird spannend zu beobachten.“ Christoph Moser

09.04.2019

Aus dem Beitrag: Zitate Börse Social Magazine #27

 „Ob die Neuregelung in § 179 BörseG ein schlichtes Recht der AG darstellt, ihre Aktionäre zu identifizieren, wie der Text der Regelung nahelegt, oder ob in etlichen Fallkonstellationen vielmehr eine Pflicht des Vorstands zur Identifizierung vorliegt, wird spannend zu beobachten.“
Christoph Moser

Weitere Bilder aus diesem Beitrag